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 A L L G E M E I N E   G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N 
 werden zwischen Auftragnehmer und Besteller Nachbesserungs- bzw. Ersatzliefer-ungstermine vereinbart, die Grundlage für  
 den Verzugseintritt ist. Wenn beide Möglichkeiten nicht zum Erfolg führen, ist der Besteller berechtigt vom Vertrag  
 zurückzutreten. 
 Ein Rückgriff in der Lieferkette ist nur dann möglich, wenn der Mangel der Ware bereits bei Auslieferung an den Besteller  
 vorlag. 
 Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers aufgrund Folgeschäden und insbesondere Anspruch auf Schadenersatz und  
 Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen. 
 7.Eigentumsvorbehalt 
 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem  
 Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der  
 Vorbehaltssache, liegt ein Rücktritt vom Vertrag. 
 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. 
 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit  
 anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis  
 des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 
 Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der  
 neuen Sache im Ver- hältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die  
 Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. 
 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer  
 Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. 
 Der Besteller wird, solange er sich mit Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag nicht im Verzug befindet gem. § 185 BGB  
 ermächtigt, die Kaufsache im Rahmen eines gewöhnlichen Geschäftsvorganges zu verar- beiten bzw. an Dritte  
 weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen, tritt der Besteller schon jetzt an uns in voller  
 Höhe ab. Gleiches gilt anteilig im Hinblick auf von dem Besteller weiter- verarbeitete Vorbehaltsgegenstände. 
 Auf die abgetretenen Forderungen eingehende Beträge hat der Erwerber gesondert zu verbuchen und gesondert  
 aufzubewahren. 
 8.Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht 
 Der Besteller ist nicht berechtigt etwaige Ansprüche gegen unsere Forderungen aus diesem Vertrag aufzurechnen oder  
 zurückzubehalten. 
 9.Erfüllungsort / Gerichtsstand 
 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Warenlieferungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist unser  
 Geschäftssitz, Illingheimer Str. 10, 59846 Sundern.   
 10.Schlußbestimmungen 
 Alle Nebenvereinbarungen und Vertragsänderungen benötigen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung in  
 dem Vertrag ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht  
 berührt. 
 Bei Auslandslieferungen gilt das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf  
 (UN Kaufrecht) 
 11.Inkrafttreten 
 Diese AGB der S&B Beschläge GmbH sind gültig ab dem 21. Oktober 2002. 
 Illingheimer Str.10, D-59846 Sundern 
 Telefon +49 2393 2200-0 Telefax +49 2393 1074 
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